
Ausphasung von Leuchtmitteln – Was Sie jetzt wissen müssen
Vor der Einführung der LED-Technologie wurden Leuchtstofflampen jahrzehntelang als Beleuchtungsmittel genutzt. Auch heute sind noch viele Leuchtstofflampen in den verschiedensten Einrichtungen im Einsatz. Allerdings sind diese nicht besonders energieeffizient und verbrauchen im Vergleich zu moderneren LEDs viel Strom. Auch die Entsorgung erweist sich aufgrund von Schadstoffen als heikel. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der überarbeiteten Energieeffizienzverordnung (kurz: EnEV 2020) beschlossen, den Verkauf und die Verwendung von Leuchtstofflampen ab diesem Jahr sukzessive zu verbieten.
Dieses Verbot betrifft alle Leuchtstofflampen, egal ob sie in Haushalten, Büros, Geschäften oder anderen Einrichtungen eingesetzt werden.
Hintergrund
Zum Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit hat die EU bereits 2003 Einschränkungen für die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte verfügt. Zu diesen Stoffen gehört unter anderem auch Quecksilber, welches in Leuchtstofflampen eingesetzt wird. Daraus entwickelte sich die erste Version der sogenannten RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances), die das Fundament für das aktuelle Leuchtstofflampenverbot gilt.
Als Folge der Atomkatastrophe von Fukushima hat der Bund 2011 beschlossen, den Weg zu einer nachhaltigeren Energiepolitik zu ebnen. Darauf folgte ein erster Richtungsentscheid zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie (Energiestrategie 2050). In den Folgejahren wurde das neue Energiegesetz erarbeitet, welches 2017 mit 58.2% der Stimmen vom Volk angenommen wurde. 2018 wurde dann im Rahmen des Europäischen Lichtkongress im Davoser Abkommen von zwölf Organisationen, Verbänden und Unternehmen der Lichtbranche unterzeichnet. Als Qualitätsmitglied des Fachverbands der Beleuchtungsindustrie (FVB) nimmt auch Neuco diese Verantwortung wahr. Das erklärte Ziel dessen ist es, den Stromverbrauch für Beleuchtungen in der Schweiz bis 2025 von 7 TWh auf 3.5 TWh zu reduzieren.
Phasenplan und wichtigste Eckdaten kurz zusammengefasst
2019 hat die EU zusätzlich die Ökodesign-Richtlinie verordnet, welche den Import und Verkauf von Lichtquellen regelt. Im April 2020 hat schliesslich der Bundesrat die Energieeffizienzverordnung (EnEV) mit einem Massnahmenplan für die Beleuchtungsindustrie angepasst, aus dem konkrete Termine für die Ausphasung bestimmter Leuchtmittel resultierten.

Heute bereits verboten:
- Quecksilberdampf-Lampen (HQL)
- Hochvolt-Glühlampen und Halogenglühlampen ausser R7s-Halogenlampen unter 2’700 lm (ca. 140 W)
- Niedervolt-Halogenlampen GU4, GU5.3 und G53 mit Reflektor und einem Abstrahlwinkel von über 10 Grad
- Leuchtstoffröhren T12 und T2
- Leuchtstofflampen mit integriertem Betriebsgerät (Sparlampen)
- Kompaktleuchtstofflampen
- Ringförmige Leuchtstofflampen
- Gewisse Hochdruck-Natriumdampflampen
Verboten ab 24. August 2023:
- Lineare Leuchtstofflampen T5 und T8
Verboten ab 1. September 2023:
- Hochvolt-Halogenlampen G9
- Niedervolt-Halogenlampen G5 und GY6,35
Was erreicht werden soll
Das Hauptziel dieses Verbots besteht darin, die Nachhaltigkeit zu fördern und den Energieverbrauch in der Schweiz zu reduzieren. Durch den Umstieg auf umweltfreundlichere und energieeffizientere Beleuchtungstechnologien lassen sich erhebliche Energieeinsparungen erzielen. Im Vergleich zu Leuchtstofflampen haben LED eine längere Lebensdauer, einen geringeren Stromverbrauch und enthalten keine gefährlichen Materialien wie Quecksilber.
Wir empfehlen, sich frühzeitig auf das Verbot vorzubereiten und ihre Leuchtstofflampen durch energieeffizientere Alternativen zu ersetzen.
Wir empfehlen, sich frühzeitig auf das Verbot vorzubereiten und ihre Leuchtstofflampen durch energieeffizientere Alternativen zu ersetzen. Es lohnt sich ebenso, die entsprechenden Förderprogramme für energieeffiziente Beleuchtung zu berücksichtigen. Lightbank, eine Initiative der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz (SAFE), dem Fachverband für Beleuchtungsindustrie (FVB) und der Schweizer Licht Gesellschaft (SLG), hat hierfür ein Portal für die Einreichung von Förderanträgen errichtet. Es werden bis zu 30 % der Sanierungskosten von angenommenen Anträgen durch ProKilowatt, ein Programm vom Bundesamt für Energie, übernommen.
Wie weiter?
Die Zukunft ist jetzt: Der Zeitpunkt für eine Sanierung, die nicht nur funktionell mit Retrofit-Leuchtmittel, sondern vor allem auch gestalterisch einen nachhaltigen Mehrwert bringt, war nie geeigneter. Denn gutes Licht soll weit mehr als nur leuchten – es soll den gesamten Raum optimal so in Szene setzen, damit Mensch und Architektur ihr volles Potenzial entfalten können. Erfahren Sie mehr darüber, welche Strategie Neuco im Thema Sanierungen verfolgt und wie Sie davon langfristig profitieren können: Sanierung und Modernisierung von Lichtlösungen